Rahmenbedingungen
für eine Förderung
Mit den geförderten Projekten setzt die LAG AktivRegion Mitte des Nordens e.V. den LEADER-Ansatz des Landesprogrammes Ländlicher Raum des Landes Schleswig-Holstein (LPLR) in ihrer Gebietskulisse um. Die Fördermittel stammen zumeist aus dem EU-Förderfonds ELER, teilweise auch aus Bundes- und Landesmitteln. Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR) Standort Nord in Flensburg.
Folgende Bedingungen
müssen erfüllt werden:
Das Projekt muss in der AktivRegion Mitte des Nordens durchgeführt werden und dort seinen Nutzen entfalten.
Das Projekt muss einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele und Maßnahmen der Integrierten Entwicklungsstrategie der AktivRegion Mitte des Nordens leisten.
Die max. Zuschusssumme beträgt 150.000 € pro Projekt.
Die maximale Zuschusssumme für Energetische Gebäudesanierung beträgt 50.000 €.
Die maximale Zuschusssumme bei Investitionen in Gebäude und bauliche Anlagen für Sportzwecke beträgt 80.000 € pro Maßnahme.
Die Mindestzuschusssumme für investive Projekte in privater Trägerschaft beträgt 5.000 €.
Die Mindestzuschusssumme für nichtinvestive Projekte beträgt 3.000 €.
Energiegutachten werden nur als Ergänzungsförderung zu bestehenden Förderprogrammen gefördert.
Im Rahmen der Anschubfinanzierung können bei nicht investiven Projekten, die Pilotcharakter in der AktivRegion haben, Personal- und Betriebskosten max. 3 Jahre gefördert werden.
Projektträger/ Antragsteller
Projektträger können
Öffentliche Träger oder
Private Träger sein.
Öffentliche Träger sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Private Träger sind natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts (Einzelpersonen, Vereine, Verbände, private Rechtsgesellschaften).
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung über die AktivRegion erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse von EU-, Landes- und teilweise Bundesmitteln. Es ist immer eine Vorfinanzierung durch den Projektträger nötig.
Die Förderquote (link) beträgt je nach Projektträger und Projektart zwischen 30 und 75% der förderfähigen Nettokosten.
Eigenleistungen
Unbare Eigenleistungen (Arbeitsleistungen des Projektträgers) sind nicht förderfähig.
Mindestprojektvolumen
Bei öffentlichen Trägern muss das zur Förderung beantragte Projekt ein Mindestvolumen 15.000 Euro haben. Bei privaten Trägern variiert das Mindestvolumen nach Projektart und liegt zwischen 6.000 und 10.000 Euro.
Ausschreibung und Vergabe von Leistungen
Öffentliche Träger haben sich an das geltende das Vergaberechtzu halten (Schleswig-Holsteinische Vergabeordnung, VOB, VOL, VOF/HOAI). Die Vergabe muss dokumentiert werden.
Private Träger müssen mindestens drei Angebote je Kostenpositioneinholen. Ab einem Zuschuss von 100.000 Euro ist das Vergaberecht wie bei öffentlichen Trägern anzuwenden.
Umsetzungsbeginn
Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn ein Zuwendungsbescheid des LLUR vorliegt. Angebote, Baugenehmigung etc. dürfen im Vorfeld eingeholt werden, aber Aufträge dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erteilt werden. Einzige Ausnahme bilden die projektbezogenen nötigen Planungskosten sowie förderfähige Kosten für Grunderwerb und Erschließung. Diese sind auch rückwirkend förderfähig.
Zweckbindungsfrist
Die Zweckbindungsfrist variiert je nach Projektart und beträgt 5 oder 12 Jahre nach Fertigstellung. Das geförderte Projekt darf innerhalb dieses Zeitraumes nicht verändert, anders genutzt oder veräußert werden.
Die AktivRegion unterscheidet folgende Trägerschaften bei Projekten:
Öffentliche Träger (gem. GWB §98 - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen i. d. F. v. 26.6.2013)
Private Träger mit öffentlichen Interesse
Private Träger mit Gewinnerzielungsabsicht
Zudem wird in investive und nichtinvestive Projekte unterschieden. Zur Schwerpunktsetzung und zur Unterstützung der spezifischen Potentiale und Bedürfnisse der AktivRegion kann die Förderquote um zusätzliche Prozentpunkte aufgestockt werden.
Von einer Förderung sind gem. Richtlinien grundsätzlich ausgeschlossen:
Pflichtaufgaben des Projektträgers
Reine Sanierungsmaßnahmen
Kauf von lebendem Inventar
Umsatzsteuer
Erwerb von Produktions- und Lieferrechten sowie von Gesellschaftsanteilen, Ablösungen von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen
Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten mit Ausnahme von Baumaßnahmen für Nahwärme- und Biogasleitungen zur dezentralen Versorgung mit erneuerbaren Energien
Ankauf von unbebauten Grundstücken durch Gemeinden
Grunderwerb durch private Projektträger (bebaut und unbebaut)
Gesetzlich vorgeschriebene Planungsleistungen
Beratungs- und Betreuungsleistung der öffentlichen Verwaltung
Bewegliche Gegenstände
Bewirtungskosten
Weiterhin legt die Integrierte Entwicklungsstrategie 2014-2020 folgende Ausschlüsse fest:
Straßenbau
Wegebau, ausgenommen Lückenschlüsse beim Reit und Fahrwegebau als Umsetzung des „Handlungsleitfadens Reitwege 2013“
Energetische Gebäudesanierung/- modernisierung, deren Amortisationsdauer weniger als 12 Jahre beträgt
Energetische Gebäudesanierung/- modernisierung von privaten Trägern mit Gewinnerzielungsabsicht
Gestalterische Maßnahmen an öffentlichen und privaten Gebäuden (z.B. Reetdachmaßnahmen)
Investitionen in Bau und Betrieb von Wärmenetzen
Sporthallenneubau, Sportplatzneubau
Umrüstung auf LED-Straßenbeleuchtung
Personal- und Betriebskosten außerhalb der Anschubfinanzierung von Pilotprojekten
Die Projektbewertung erfolgt mit Hilfe des Projektbewertungsbogens. Die Mindestpunktzahl zur Projektauswahl beträgt 13 Punkte. Die Projektbewertung wird im Projektausschuss als Entscheidungsgremium beschlossen.
Der Projektauswahlbogen leitet sich aus den Zielen der AktivRegion ab und berücksichtigt die Schwerpunktsetzung in den Kernthemen. Weiterhin werden dort der Zielbeitrag zu den LEADER typischen Themen (z.B. Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements) und den Querschnittsziele der EU (Klimaschutz, Schaffung von Arbeitsplätzen, Nichtdiskriminierung) bewertet.