Leuchtturmprojekte
Leuchtturmprojekte sind Projekte mit besonderer Ausstrahlung für die AktivRegion und meist höherem Investitionsvolumen. Diese werden nicht aus dem Budget der AktivRegion gefördert, sondern stellen sich dem landesweiten Wettbewerb aller AktivRegionen.
Im Landesbeirat sind alle 21 AktivRegionen Schleswig-Holsteins vertreten. Dieses Gremium, zusammengesetzt aus Vertretern der AktivRegionen, Vertretern der Regionaldezernate des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums stimmt darüber ab, welche Anträge, zu Leuchtturmprojekten werden.
Zentrale Kriterien eines Leuchtturmprojektes
- Schutz der natürlichen Ressourcen / Schutz des Klimas
- Projekt ist möglichst innovativ, modellhaft und übertragbar
- Projekt beinhaltet neue Kooperationen / neue Partnerschaften
- Schaffung / Sicherung von Arbeitsplätzen
- Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft / Strukturwirksamkeit
- Stärkung und Unterstützung von Wirtschaftsakteuren
- Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten
- Stärkung des Tourismus
- Bildung, Weiterbildung
- Dienstleistungs- u. Versorgungsangebote, inkl. Gesundheit
- Sicherung der Mobilität (z.B. ÖPNV)
- Bewahrung des kulturellen Erbes
- Verbesserung des Kultur- und Freizeitangebotes
- Jugend und ältere Menschen
Diese Projekte der AktivRegion Mitte des Nordens konnten sich im landesweiten Wettbewerb als Leuchtturmprojekte durchsetzen:


