Von der Idee
zum umgesetzten Projekt
Hier finden Sie eine kurze Darstellung der Schritte von Ihrer Projektidee bis zur Realisation. Bei allen Fragen wenden Sie Sich bitte an das Regionalmanagement.
Dies sind die wichtigsten Projektphasen:
- Projektidee und Projektentwicklung
- Antrags- und Förderverfahren
- Umsetzung des Projektes
- Abrechnung, Verwendungsnachweis, Auszahlung der Fördersumme
Zur Prüfung der generellen Förderwürdigkeit einer Projektidee müssen viele Fragen beantwortet werden (Auszug):
- Entspricht das Projekt den Zielen und Maßnahmen der Integrierten Entwicklungsstrategie 2014-2020 der AktivRegion Mitte des Nordens?
- Ist das Projekt im Sinne des Landesprogramms Ländlicher Raum (LPLR) förderfähig?
- Entfaltet das Projekt seinen Nutzen in der AktivRegion Mitte des Nordens?
- Wer ist Träger für das Projekt?
- Ist die Finanzierung für das Projekt gesichert, d.h. sind Eigenmittel in ausreichender Höhe vorhanden?
- Soweit erforderlich, ist die Kofinanzierung gesichert?
- Wurde mit der der Umsetzung des Projektes schon begonnen?
- Ist die Übernahme der durch das Projekt entstehenden Folgekosten durch den Projektträger für die nächsten 5 bzw. 12 Jahre gesichert?
- Wird die erforderliche Mindestzuschusshöhe für das Projekt erreicht?
Mit Unterstützung des Regionalmanagements werden alle noch nicht beantworteten Fragen geklärt. Bei der Erarbeitung der formalen Antragsunterlagen wird Hilfestellung geleistet.
Die detaillierten Projektanträge und ergänzenden Unterlagen werden dem Regionalmanagement vorgelegt. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Projektbeschreibung (Ausgangslage, Ziele, Einzelmaßnahmen)
- LEADER- Grundantrag
- LPLR- Förderantrag
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Bestätigung des Projektträgers zur Übernahme und Sicherstellung der Folgekosten
- Bestätigung des Projetträgers über die erforderlichen Eigenmittel und ggf. die Kofinanzierung
- Kostenschätzung nach DIN 276, 2. Ebene bzw. Kostenvoranschläge
- Ggf. Kooperationserklärungen
- Ggf. Erklärung zu De-minimis-Beihilfen
- Ggf. Vorlage der planerischen Grundlagen analog der HOAI – Leistungsphase 2- „Vorplanung“
- Ggf. Wirtschaftlichkeitsberechnung inkl. Folgekosten für 12 Jahre
- Ggf. ergänzende Projektunterlagen wie z.B. bei Hochbaumaßnahmen die Baubeschreibung inkl. energetischer Berechnung
- Ggf. baufachliche Stellungnahme des Kreises Schleswig-Flensburg bzw. der fachlich zuständigen Stelle
Im nächsten Schritt wird die vorläufige Projektbewertung durch das Regionalmanagement vorgenommen. Der Vorstand der AktivRegion Mitte des Nordens (= LAG Vorsitzender und seine beiden Stellvertreter) sichtet die Antragsunterlagen und beschließt die Projektvorbewertung als Empfehlung an den Projektausschuss.
Anschließend beschließt der Projektausschuss (= Entscheidungsgremium der AktivRegion Mitte des Nordens) über das Projekt. Vorrangig werden Projekte ausgewählt, die einen hohen Beitrag zu den Zielen der Integrierten Entwicklungsstrategie leisten.
Bei positiver Zustimmung durch den Projektausschuss werden die vollständigen Antragsunterlagen unterschrieben und in zweifacher Ausführung über das Regionalmanagement an das LLUR Flensburg zur Prüfung und Bewilligung der Förderung weitergeleitet.
Erst nach Erhalt der Bewilligung durch das LLUR (= Zuwendungsbescheid) darf mit der Projektumsetzung begonnen werden. Das bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt zwar Angebote für Leistungen eingeholt werden können, aber noch keine Aufträge erteilt werden dürfen.
Der Zuwendungsbescheid ist ein Bescheid mit Rechtskraft und zugleich der wichtigste Leitfaden für eine problemlose Projektumsetzung und -förderung. Hier sind alle Fristen, Anforderungen, Auflagen und Hinweise aufgeführt, die bei der Umsetzung des Projektes und bei der Erstellung des Verwendungsnachweises eingehalten werden müssen!
Bei jeder Abweichung der tatsächlichen von der beantragten Projektumsetzung wie z.B.:
- Veränderte Gesamtkosten
- Verschiebung bei den Kostenpositionen untereinander
- Veränderte Projektfinanzierung
- Auftauchen neuer Kostenpositionen („Unvorhergesehenes“)
- Verlängerung der Projektrealisation über den angemeldeten Zeitraum hinaus
ist das LLUR frühzeitig zu benachrichtigen.
Der Projektträger muss immer in finanzielle Vorleistung gehen. Er ruft die Fördersumme nach Abschluss der Maßnahme und Zahlung aller Rechnungen mit dem Verwendungsnachweis ab, ggf. sind Teilabschläge möglich.
Nach Abschluss der Maßnahme ist der Verwendungsnachweis zu erstellen. Folgende Unterlagen sind dazu erforderlich:
- Vollständig ausgefülltes Formular Verwendungsnachweis
- Sachbericht über das durchgeführte Projekt
- Rechnungsblatt
- Rechnungsoriginale
- Rechnungskopien, Sachbuch/-kontoauszug
- Vergabevermerke und/oder Dokumentation der Auftragserteilung einschließlich Begründung
- Kopien von Ingenieurverträgen, Architektenverträgen etc.
- Foto der abgeschlossenen Maßnahme bei investiven Projekten
- Falls erforderlich: Bauabnahmen, Prüfungen des abgeschlossenen Projektes
- Nachweise über im Zuwendungsbescheid geforderte Auflagen
- Dokumentation des Einhaltens der Publizitätsvorschriften
Der Verwendungsnachweis wird auf Wunsch durch das Regionalmanagement in Bezug auf seine Vollständigkeit vorgeprüft und anschließend vom Projektträger beim LLUR eingereicht. Nach dortiger Prüfung wird die Fördersumme an den Projektträger ausgezahlt.